Anlage 12 - Handsignale beim Einweisen
Der Fahrer oder die Fahrerin hat sich zu vergewissern, dass einweisende Personen in der Anwendung der Handsignale unterwiesen sind und sie auch kennen.
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Der Fahrer oder die Fahrerin hat sich zu vergewissern, dass einweisende Personen in der Anwendung der Handsignale unterwiesen sind und sie auch kennen.