DGUV Information 203-046 - Umgang mit Holzmasten

Abschnitt 7.2 - 7.2 Umgang mit Materialien, Werkzeugen und Hilfsmitteln

Beschäftigte führen nur solche Materialien, Werkzeuge und Hilfsmittel auf Masten mit, die ein sicheres Besteigen nicht beeinträchtigen.

Beim Besteigen von Masten werden die Werkzeuge gegen Herabfallen gesichert. Gegenstände werden nicht zu- oder abgeworfen.

In einem Umkreis von mindestens 1 m um den Mast befinden sich keine Materialien, Werkzeuge oder Hilfsmittel. Dadurch werden Verletzungen, z. B. durch Umknicken oder Stolpern beim Herabsteigen vom Mast vermieden.