Abschnitt 4.4 - 4.4 Auswertebericht
Es wird empfohlen, während der Auswertung ein Auswerteprotokoll zu führen. Dieses ist die Grundlage für die Erstellung des Auswerteberichtes.
Der Auswertebericht enthält mindestens:
Name und Anschrift des Analysenlabors,
Name und Anschrift des Auftraggebers,
eindeutige Probenkennzeichnung,
Daten zur Probenahme (Probenahmeort, Datum und Uhrzeit der Probenahme, Probeluftvolumen, Kennzeichen des Probenträgers),
Datum der Auswertung,
Hinweis auf das angewandte Auswerteverfahren (hier: BGI/GUV-I 505-31),
Name des Sachbearbeiters,
Auswerteergebnis, bestehend aus Faseranzahlkonzentration, Nachweisgrenze und 95%-Vertrauensbereich, Zahl der gefundenen Fasern, Fläche und Anzahl der ausgewerteten Bildfelder, Bemerkungen (z. B. zu Faserbüscheln und Fasern mit D > 3 µm).