§ 1 - Geltungsbereich
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für den Umgang mit Eisen-, Stahl- und NE-Metallschrott, insbesondere für das Befördern, Lagern, Be- und Verarbeiten oder Sortieren.
Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für den Umgang mit Eisen-, Stahl- und NE-Metallschrott, insbesondere für das Befördern, Lagern, Be- und Verarbeiten oder Sortieren.