Abschnitt 8.6 - 8.6 Prüfung auf "Augenfällige Mängel"
Neben den Prüfungen durch befähigte Personen sind Zerspanungsmaschinen vor Schichtbeginn auf augenfällige Mängel durch Bedienpersonen/Maschinenführerzu überprüfen, um Schäden rechtzeitig erkennen und beheben zu können, bevor Unfallgefahren oder Maschinenschäden entstehen.
Festgestellte Mängel sollten dem Vorgesetzten in Schriftform gemeldet werden.
![ccc_1290_98.jpg](https://resources-eu-prd.wk-onega.com/docmedia/attach/WKDE-LTR-DOCS-PHC/ccc_1290_98.jpg)
Bild 8-3: Flexible Prüfintervalle für Zerspanungsmaschinen