Anhang 2 - Prüfliste Psychotrauma der Unfallversicherung Bund und Bahn
Nr. | Prüffrage | Eher Ja | Eher Nein |
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1. | Gefährdende Tätigkeiten, Arbeitsbereiche, Arbeitssituationen | ||
1.1 | Ist weitgehend auszuschließen, dass Beschäftigte im Rahmen der Arbeitsaufgabe in außergewöhnlichen Situationen eingreifen und/oder Hilfe leisten müssen? | ||
1.2 | Ist weitgehend auszuschließen, dass Beschäftigte außergewöhnliche Situationen als Beobachter, Zeugen oder Mitbetroffene passiv miterleben müssen? | ||
1.3 | Sind Gewaltereignisse am Arbeitsplatz der Beschäftigten weitgehend auszuschließen? | ||
2. | Organisatorische Rahmenbedingungen zum Umgang mit Psychotraumagefährdungen | ||
2.1 | Fördert das Unternehmen den offenen, sachlichen, konstruktiven Umgang mit dem Thema Psychotrauma? | ||
2.2 | Ist die Vorgehensweise für den Umgang mit traumatisierenden Ereignissen geregelt? | ||
2.3 | Sind die Vorgesetzten zum Thema Psychotrauma geschult? | ||
2.4 | Werden belastende Ereignisse (außergewöhnliche Situationen und Gewaltereignisse) systematisch erfasst (z. B. im Verbandbuch) und ausgewertet? | ||
2.5 | Wird bei Arbeitsunfähigkeit nach außergewöhnlichen Situationen und Gewaltereignissen ein möglicher Zusammenhang erwogen und dem Unfallversicherungsträger angezeigt? | ||
3. | Prävention | ||
3.1 | Sind die Beschäftigten darüber informiert, dass möglicherweise Ereignisse in ihrem Tätigkeitsbereich vorkommen, die zu Traumatisierungen führen können? | ||
3.2 | Werden die Beschäftigten über den Umgang mit möglichen Folgen traumatisierender Ereignisse unterrichtet? | ||
3.3 | Sind technische Maßnahmen getroffen worden, um gewalttätige Übergriffe zu erschweren? | ||
3.4 | Sind die Beschäftigten in Gewalt vermeidendem Verhalten und Konfliktlösung (z. B. Deeskalationstraining) geschult? | ||
3.5 | Können Beschäftigte im Fall gewalttätiger Übergriffe schnell Hilfe erhalten? | ||
4. | Betreuung nach einem Ereignis | ||
4.1 | Ist nach traumatisierenden Ereignissen eine Erstbetreuung (Psychologische Erste Hilfe) gesichert? | ||
4.2 | Ist durch die Dienststelle/den Betrieb sichergestellt, dass bei Bedarf eine weitere Betreuung stattfindet, um eine Chronifizierung und posttraumatische Belastungsstörung zu vermeiden? | ||
4.3 | Ist sichergestellt, dass bei Bedarf der Übergang zu Therapiemaßnahmen gewährleistet ist, um eine posttraumatische Belastungsstörung zu vermeiden? | ||
4.4 | Ist für eine Wiedereingliederung der Beschäftigten bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit gesorgt? |
Nr. | Gefährdung/Belastung/Mangel | Beispielhafte Lösungsansätze | Verweis |
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1. | Gefährdende Tätigkeiten, Arbeitsbereiche, Arbeitssituationen | ||
1.1 | Psychische Traumatisierung | Präventions- und Betreuungskonzept entwickeln | Psychotrauma/Psychische Traumatisierung Außergewöhnliche Situationen |
1.2 | Psychische Traumatisierung | Präventions- und Betreuungskonzept entwickeln | Psychotrauma/Psychische Traumatisierung Außergewöhnliche Situationen |
1.3 | Psychische Traumatisierung | Präventions- und Betreuungskonzept entwickeln | Psychotrauma/Psychische Traumatisierung Gewaltereignisse |
2. | Organisatorische Rahmenbedingungen zum Umgang mit Psychotraumagefährdungen | ||
2.1 | Betroffene verschweigen oder verdrängen ihre Probleme Präventions- und Betreuungsmaßnahmen werden nicht eingeführt und/oder nicht nachhaltig gewährleistet | Betriebsvereinbarung anstreben Ins Unternehmensleitbild einbeziehen Zielvereinbarung abschließen Thema in Arbeitsschutz einbinden Unterweisung durchführen Info-Veranstaltungen durchführen Informationen zum Thema Psychotrauma ins Intranet aufnehmen | Psychotrauma/Psychische Traumatisierung |
2.2 | Fehlendes, unkoordiniertes Handeln, dadurch unsachgemäße oder fehlende Betreuung und fehlende Transparenz für die Betroffenen | Vorgehensweise und Verantwortlichkeit für den Umgang mit traumatisierenden Ereignissen klar festlegen Präventions- und Betreuungskonzept installieren | |
2.3 | Fehleinschätzung des Verhaltens von Betroffenen Geeignete Hilfe und Unterstützung bleiben aus Fehlende Akzeptanz zum Themenbereich | Vorgesetzte schulen (z. B. anhand von Schulungsangeboten oder Selbstlernmaterial der Unfallversicherungsträger) | |
2.4 | Verbesserungsmöglichkeiten werden nicht erkannt Anspruch auf Versicherungsleistungen geht verloren | In der Dienststelle systematisch erfassen (z. B. Eintrag in das Verbandbuch) und auswerten | Verbandbuch Außergewöhnliche Situationen Gewaltereignisse |
2.5 | Unzureichende Behandlung Versicherungsleistungen wie Beratung oder Behandlung werden nicht ausgeschöpft | Möglichen Zusammenhang zwischen Arbeitsunfähigkeit und belastenden Ereignissen erwägen Frühestmöglich Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger senden | Außergewöhnliche Situationen Gewaltereignisse |
3. | Prävention | ||
3.1 | Keine Vorbereitung möglich Erhöhtes Risiko psychischer Traumatisierung | Mögliche Gefährdungen in Arbeitsplatzbeschreibung aufnehmen Unterweisung durchführen Informationen ins Intranet aufnehmen | |
3.2 | Fehleinschätzung des eigenen Gesundheitszustandes Mögliche Hilfsangebote werden nicht in Anspruch genommen | Unterweisung/Schulung durchführen Anlaufstellen benennen Selbsthilfemaßnahmen vermitteln | |
3.3 | Mangelhafte Prävention gegen gewalttätige Übergriffe Beschäftigte fühlen sich unsicher | Zutritt oder räumliche Trennung der Beschäftigten von Kunden/Besuchern regeln Gute Übersichtlichkeit und Beleuchtung von Parkplätzen und Zugängen gewährleisten Überwachungs- oder Notrufeinrichtungen vorhalten Schwere oder spitze Gegenstände und Waffen im Zugriffsbereich von Kunden/Besuchern vermeiden | |
3.4 | Ungeeignete, konfliktverschärfende Verhaltensweisen möglich | Beschäftigte qualifizieren (z. B. durch Deeskalationstraining) | Deeskalationstraining |
3.5 | Zuspitzung der Situation durch Ausbleiben schneller Hilfe Gefühl des Alleingelassenseins in der Notsituation | Hilfesystem installieren (z. B. Notruf, Kollegen, Wachschutz) | |
4. | Betreuung nach einem Ereignis | ||
4.1 | Notwendige schnelle Entlastung bleibt aus; dadurch Verschlimmerung des Gesundheitszustandes möglich Kein Vertrauen des Betroffenen in die Unterstützung durch die Dienststelle/den Betrieb | Psychologische Erste Hilfe sicherstellen Geeignete Beschäftigte in psychologischer Erster Hilfe schulen | Psychologische Erste Hilfe |
4.2 | Unbemerkte Chronifizierung bestehender Symptome möglich Posttraumatische Belastungsstörung | Weitere Betreuung organisieren (z. B. durch speziell ausgebildete Ansprechpartner oder Fachleute) | Chronifizierung Posttraumatische Belastungsstörung |
4.3 | Mögliche Erkrankung wird nicht behandelt Posttraumatische Belastungsstörung Dauerhafte Arbeits- und/oder Berufsunfähigkeit möglich | Auf Therapiemöglichkeiten hinweisen Zusammenarbeit mit Psychotherapeuten und Unfallversicherungsträgern organisieren | Psychotherapeut Posttraumatische Belastungsstörung |
4.4 | Fehlende Wiedereingliederung Dauerhafte Arbeits- und/oder Berufsunfähigkeit droht | Speziell ausgebildete betriebliche Ansprechpartner einsetzen Zusammenarbeit mit Psychotherapeuten und Unfallversicherungsträgern organisieren | Psychotherapeut |