Abschnitt 1.5 - 1.5 Anfallsauslöser und anfallsbegünstigende Umstände - Nacht- und Schichtarbeit
Bestimmte Berufe (z. B. ärztliche, pflegerische, sozialpädagogische) und viele andere Tätigkeiten erfordern Schichtarbeit mit Nachtarbeit oder nächtlicher Rufbereitschaft.
Verschiebungen des Schlaf-Wach-Rhythmus können Anfälle begünstigen, insbesondere Schlafentzug. Es gibt kein Untersuchungsverfahren, mit dem eine entsprechende Disposition festzustellen ist. Für den beruflichen Einsatz im Schichtbetrieb ergeben sich folgende Konsequenzen:
- a.
Bei der Bewertung sollten nur solche Schichtsysteme beachtet werden, die tatsächlich einen Schlafentzug bzw. eine wesentliche Störung des Schlaf-Wach-Rhythmus bedingen.
- b.
Es sollte immer der Einzelfall - mit Wertung der anamnestischen Angaben zur Anfallsfrequenz in Verbindung mit Schlafentzug - beurteilt werden. So kann im Einzelfall Nachtschicht dann bejaht werden, wenn der bisherige Verlauf der Epilepsie gezeigt hat, dass ein Schlafdefizit nicht zur Anfallsprovokation geführt hat.