Technische Regeln Druckgase
Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulassung von Ausrüstungsteilen der Druckgasbehälter (TRG 710) (1)
Ausgabe September 1975 (ArbSch. 10/1975 S. 395)
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Geltungsbereich | 1 |
Allgemeines | 2 |
Antrag auf Bauartzulassung | 3 |
Antragsunterlagen und Baumuster | 4 |
Prüfen der Antragsunterlagen und der Baumuster durch den Sachverständigen | 5 |
Prüfen des Antrages durch die Zulassungsbehörde | 6 |
Erteilen der Bauartzulassung | 7 |
Diese Richtlinie erhält im Rahmen des Technischen Regelwerkes die Bezeichnung TRG 710; sie ist anzuwenden anstelle der die Ausrüstungsteile betreffenden Bestimmungen in der Richtlinie für das Verfahren der Bauartzulassung von Druckgasbehältern und Ausrüstungsteilen nach § 14 der Druckgasverordnung vom 26.10. 1972 (s. ArbSch. Nr. 1/1973 S. 43).