Abschnitt 10.2 - 10.2 Wertästung
Die Wertästung ist eine Maßnahme zur Produktion astfreien Starkholzes. Dabei kommen verschiedene Arbeitstechniken vom Boden oder von hochgelegenen Arbeitsplätzen zur Anwendung.
Das ist zu beachten: |
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Werden Wertästungen mit Aufstiegsmitteln durchgeführt, z. B. Anlegeleitern, Einholmleitern, Steigleitern, Baumvelo, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich:
Sicherer Stand der Leiter gewährleisten.
Bei Steigleitern ist persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz") zu verwenden, dabei die Herstellerangaben zur sicheren Benutzung beachten.
Arbeiten auf Leitern ohne PSA gegen Absturz dürfen nur in geringem Umfang ausgeführt werden. Dabei ist die Drei-Punkt-Regel zu beachten (mit zwei Füßen auf der Sprosse, mit einer Hand an der Leiter festhalten).
Obere fünf Sprossen nicht betreten (Ausnahme: Steigleiter).
Schuhe mit stabiler Sohle und Absatz tragen.
Keine Alleinarbeit.
Das Besteigen von Bäumen zur Wertästung erfordert eine besondere Qualifikation und gesundheitliche Eignung.
Die Rettung aus der Höhe ist zu gewährleisten.
Von Leitern aus wird nicht mit der Motorsäge gearbeitet.