DGUV Information 211-006 - Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren

Abschnitt 7.4 - 7.4 Maßnahmen bei Störungen

Störfälle und unvorhergesehene Schwierigkeiten können insbesondere bei längerfristigen Arbeiten zu Planabweichungen und als Folge möglicherweise zu gegenseitigen Gefährdungen der Beteiligten führen.

In diesen Fällen ist es erforderlich, dass die jeweiligen Verantwortlichen die Arbeiten einstellen lassen und den Koordinator unverzüglich verständigen.

Erst, wenn der Koordinator den Arbeitsablauf neu festgelegt, die Beteiligten informiert und die Freigabe erteilt hat, dürfen die Arbeiten fortgesetzt werden.