Abschnitt 3.3 - 3.3 Ausbildung von betrieblichen psychologischen Erstbetreuerinnen und -betreuern
Betriebliche psychologische Erstbetreuende benötigen eine Ausbildung sowie eine regelmäßige Qualifizierung, um als Laien die Erstbetreuung übernehmen zu können. Diese wird durch Expertinnen und Experten mit psychologisch fundiertem Hintergrundwissen und Erfahrung in der Notfallpsychologie bzw. Psychotraumatologie durchgeführt (vgl. Abschnitt 3.5).
Inhalte für die Ausbildung betriebliche psychologische Erstbetreuung (bpE)
Oberbegriffe | Baustein | Inhalte | Lernergebnisse (outcomes) |
---|---|---|---|
Begriffsbestimmung / Einstieg 3 Unterrichtseinheiten | psychologische Erstbetreuung |
|
|
potenziell traumatisierende Ereignisse |
|
| |
Stress und Belastungsreaktionen |
|
| |
Psychotrauma |
| ||
Intervention 9 Unterrichtseinheiten | Vorgehen und Systematik im Umgang mit Betroffenen |
|
|
Kommunikation und Gesprächsführung |
|
| |
Umgang mit indirekt Betroffenen |
|
| |
Betriebliche psychologische Erstbetreuer 3 Unterrichtseinheiten | Selbstbild/Rolle/Grenzen |
|
|
Selbstschutz/Supervision |
|
| |
rechtliche Grundlagen |
|
| |
Betriebliches Konzept 1 Unterrichtseinheit | betriebliche Rettungskette |
|
|
betriebliche Nachsorgekonzepte |
| ||
Arbeitsunfall |
|
|
Rahmenbedingungen der Ausbildung
Organisation | Teilnehmendenzahl | maximal 12 Personen |
---|---|---|
Dauer |
| |
Räumlichkeiten | müssen für Gruppenübungen geeignet sein | |
Dozent/Dozentin | s. Punkt 3.5 | |
Methodik |
| Neben der Vermittlung theoretischer Inhalte stehen praktische Übungen und Simulationsszenarien im Vordergrund. Handlungshilfen für den konkreten Einsatzfall sollen den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt werden (Notfallflyer etc.). |