Abschnitt 4.16 - 4.16 Kabinenbeleuchtung
Die Kabinenbeleuchtung sollte für Schreib- und Lesetätigkeiten ausreichend hell sein, darf aber nicht blenden.
Die Kabinenbeleuchtung sollte für Schreib- und Lesetätigkeiten ausreichend hell sein, darf aber nicht blenden.