DGUV Information 203-017 - Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen
Abschnitt 4.6 - 4.6 Telekommunikationsleitungen
Bei Telekommunikationsleitungen, die mit einem Blitzsymbol gekennzeichnet sind (Leitungen für Fernspeisung), kann bei direktem Kontakt unmittelbare Lebensgefahr bestehen.
Abb. 1 Telekommunikationsleitung mit Blitzsymbol
Bei einer Beschädigung von Glasfaser-Telekommunikationsleitungen (auf dem Außenmantel mit "Wellenlinie" gekennzeichnet) können die Augen durch das Hineinblicken in den Lichtwellenleiter durch austretende Laserstrahlung gefährdet werden.
Abb. 2 Glasfaser-Telekommunikationsleitung mit "Wellenlinie"