Technische Regeln für Gashochdruckleitungen
Ausrüstung (TRGL 181)
Ausgabe Januar 1978 (ArbSch 7/1977 S. 164)
Geändert durch die Bekanntmachung vom 1. April 1985 (BArbBl. 4/1985 S.82)
Geltungsbereich
Diese TRGL gilt für die Ausrüstung von Gashochdruckleitungen mit den für die Sicherheit notwendigen Einrichtung Einrichtungen des kathodischen Korrosionsschutzes sind in TRGL 141 behandelt.
Für die spezifischen Anforderungen hinsichtlich der Ausrüstung von Stationen gelten die entsprechenden TRGL Reihe 200.
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Allgemeines | 1 |
Betriebsstelle | 2 |
Einrichtungen zum Verhindern unzulässiger Drücke und Temperaturen | 3 |
Einrichtungen zum Messen und Registrieren von Drücken und Temperaturen | 4 |
Einrichtungen zum Feststellen von Verlusten | 5 |
Einrichtungen zum Begrenzen von Verlusten | 6 |
Einrichtungen zum Schutz vor gefährlichen Gasansammlungen | 7 |
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel | 8 |
Fernwirkanlagen einschließlich Informationsverarbeitungsanlagen | 9 |
Blitzschutz- und Erdungsanlagen | 10 |
Ersatzstromversorgung | 11 |
Einrichtungen zum Feststellen von Verlusten | Anlage 1 |