Abschnitt 3.4 - 3.4 Unterrichtung über Schutzabstände
Die mit den Ausästarbeiten beschäftigten Personen müssen vom Arbeitsverantwortlichen über die einzuhaltenden Schutzabstände nach Abschnitt 2.10 unterrichtet werden. Die nachfolgenden Schutzabstände dürfen bei den Arbeiten grundsätzlich nicht unterschritten werden.
Tabelle 1: Einzuhaltende Schutzabstände bei Ausästarbeiten
Netz-Nennspannung UN(Effektivwert) in kV | Schutzabstand (Abstand in Luft von ungeschützten unter Spannung stehenden Teilen) in m |
---|---|
bis 1 | 1,0 |
über 1 bis 110 | 3,0 |
über 110 bis 220 | 4,0 |
über 220 bis 380 | 5,0 |
Unbekannt | 5,0 |