Abschnitt 5 - 5. Aufbewahrung
Anschlagmittel aus Chemiefasern müssen trocken und luftig sowie gegen Einwirkung von Witterungseinflüssen und aggressiven Stoffen geschützt gelagert werden (Bilder 5-1 und 5-2).
![ccc_2076_23.jpg](https://resources-eu-prd.wk-onega.com/docmedia/attach/WKDE-LTR-DOCS-PHC/ccc_2076_23.jpg)
Bild 5-1: Ungünstige Lagerung von Anschlagmitteln, Beispiel 1
Anschlagmittel aus Chemiefasern dürfen nicht in der Nähe von Feuer und anderen heißen Stellen getrocknet werden. Temperaturen von 100 °C dürfen nicht überschritten werden.
Heiße Stellen sind z. B. Heißdampfrohre, Heizstrahler.
![ccc_2076_24.jpg](https://resources-eu-prd.wk-onega.com/docmedia/attach/WKDE-LTR-DOCS-PHC/ccc_2076_24.jpg)
Bild 5-2: Ungünstige Lagerung von Anschlagmitteln, Beispiel 2