Abschnitt 3.2 - 3.2 Unebener Untergrund
Wenn die Seitenneigung schon mit dem bloßen Auge erkennbar ist: Nicht kippen! Auf jeden Fall eine andere Kippstelle zuweisen lassen - auch auf die Gefahr hin, dass es Ärger gibt. Der Ärger wird noch viel größer, wenn das Fahrzeug auf der Seite liegt.