Abschnitt 3.4 - 3.4 Besondere szenische Darstellungen mit sportlichen Elementen
Sport findet nicht nur in Sportstätten statt, sondern ist auch Bestandteil von Veranstaltungen und Produktionen. Eine Bewertung der Risiken orientiert sich grundsätzlich an den sportlichen Regeln. Auch wenn diese im Rahmen der Inszenierung eingehalten werden, ergeben sich ggf. zusätzliche Gefährdungen durch die Umgebungsbedingungen. Daher ist die gesamte Darstellung zu bewerten.
Sport ist ein Betätigungsfeld, in dem Risiken in Kauf genommen werden. Die Risiken können aus einer Belastung an der Leistungsgrenze oder durch Betriebsparameter (z. B. hohe Geschwindigkeiten, Absturzgefährdungen, Schläge) entstehen.
Bei der Beurteilung sportlicher Aktivitäten im Rahmen von Veranstaltungen ist zwischen Sportwettkämpfen, sportlichen Betätigungen innerhalb einer Inszenierung und Sportpräsentationen (z. B. Showtanz) zu unterscheiden.
3.4.1
Szenische Darstellung einer sportlichen Aktion
Werden sportliche Aktionen szenisch dargestellt, die im Breitensport auch von Personen ohne Vorkenntnisse üblicherweise sicher durchgeführt werden (z. B. Joggen, Radfahren), kann es nichtsdestotrotz zu einer kritischen Risikoerhöhung kommen, z. B. wenn ein Theater- oder Filmschauspieler Inline-Skate fahren soll.
In der Gefährdungsbeurteilung werden die Abweichungen von den im sportlichen Regelwerk definierten Bedingungen der Sportausübung berücksichtigt. Abweichungen können sich ergeben z. B. durch
unterschiedliche Bodenbeschaffenheiten
Blendung durch Scheinwerfer
Konzentration auf die schauspielerische Rolle (z. B. Texte, Mimik)
Live-Stress und persönliche Ansprüche
besondere Anforderungen an das Timing
Belastung oder Bewegungseinschränkung durch Kostüm oder Maske
Führt eine Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss, dass ein Risiko durch die Erfordernisse der Szene nicht erhöht wird oder dass durch zusätzliche Schutzmaßnahmen das Risiko dem üblichen des Breitensports entspricht, kann die Szene durch einen geeigneten Darsteller oder eine geeignete Darstellerin ausgeführt werden.
Geeignet ist ein Darsteller oder Darstellerin, wenn seine oder ihre körperlichen Voraussetzungen den sportlichen Anforderungen und Belastungen entsprechen. Diese Bedingungen sind bei jeder Besetzung einer Rolle und bei jeder Gestaltung einer Szene zu berücksichtigen.
3.4.2
Präsentation von Breitensport
Werden Aktionen präsentiert, die üblicherweise auch als Sport durchgeführt werden, ist das mit diesen Aktionen verbundene erhöhte Risiko allgemein akzeptiert. Dazu können Sportarten mit gesellschaftlich akzeptiertem Risiko gehören (z. B. Turnvorführungen eines Sportvereins, Showtanz, Inline-Skating, BMX-Radfahren, Parcours in einer Sporthalle).
Grundsätzlich erfolgt die Vorführung des Erlernten auf Grundlage der Regeln der jeweiligen Sportart durch geeignete und geübte Darsteller und Darstellerinnen (z. B. aus Schule oder Verein unter Aufsicht durch Lehrer/-in oder Trainer/-in). In den Regeln des Sports sind z. B. festgelegt:
Anforderungen an Sportgeräte und Sportplätze
Persönliche Schutzausrüstung und Kleidung
angemessene Bodenbeschaffenheit
Ausbildung und Tätigkeiten von Assistenten/-innen und Trainern/Trainerinnen
ggf. erforderliche Assistenz durch Hilfestellung
In der Gefährdungsbeurteilung werden die durch die Präsentation bedingten Abweichungen von den üblichen Bedingungen der Sportausübung berücksichtigt.
3.4.3
Präsentation von Extremsport
Charakteristisch für Extremsportarten ist die sportliche Betätigung an einer Leistungs- oder Risikogrenze. Werden Sportarten präsentiert, die üblicherweise als Extremsport bezeichnet werden oder vergleichbare Risiken aufweisen, kann dies nur durch Spezialisten oder Spezialistinnen erfolgen.
Zu den Extremsportarten gehören Sportarten mit erheblichem, nicht reduzierbarem Risiko, z. B.:
Fullcontact-Wettkämpfe
Autocross-, Berg-, Rundstrecken-, Stockcarrennen inkl. Training; Auto-Rallye-Geschwindigkeitsprüfungen; Autofahren auf Rennstrecken
Extreme Martial Arts
Free-Climbing
Apnoe-Tauchen
Die Ausübung dieser Sportarten erfolgt zum Teil unter Aufsicht (z. B. Rennleitung, Streckenposten, Sanitätsdienst) in überwachten Sportanlagen.
In der Gefährdungsbeurteilung werden die durch die Präsentation bedingten Abweichungen von den üblichen Bedingungen der Sportausübung berücksichtigt, siehe Abschnitt 2.4.