Abschnitt 13.7 - 13.7 Personaltoiletten
Für das Personal sind gesonderte, für Patienten nicht zugängliche Toiletten zur Verfügung zu stellen. Die Toiletten müssen über Waschbecken, Seifenspender und Einmalhandtücher verfügen.76)
Die Toiletten sollten auf möglichst kurzem Wege vom Arbeitsplatz aus erreichbar sein.