Abschnitt 1 - 1 Einleitung
Diese Informationsschrift erläutert und konkretisiert die DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten" und ist damit eine praxisnahe Ergänzung.
Den Vorgesetzten kann diese Broschüre Hilfe bei der Unterweisung ihrer Mitarbeiter bieten.
Die erforderliche fachliche Ausbildung ersetzt die Broschüre jedoch nicht. Nutzen Sie das Kursangebot der Forstlichen Bildungsstätten und gesetzlichen Unfallversicherungsträger.
Informationen über den Mindestumfang der Ausbildung an der Motorsäge enthält die DGUV Information 214-059 "Ausbildung - Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten".
Waldarbeit ist meist schwere und gefährliche Arbeit!
Sie darf nur von Fachkundigen ausgeführt werden.
Besondere Gefahren bestehen durch:
fallende Äste, Stammteile und Bäume
das Einreißen, Aufplatzen und Zurückschleudern von Stämmen und Ästen
Rutsch- und Sturzgefahren durch Hindernisse, schwieriges Gelände, Nässe und Glätte
gefährliche Werkzeuge und Maschinen
bauliche Anlagen, wie z. B. elektrische Freileitungen
Witterungseinflüsse wie Hitze, Kälte, Regen, Schnee, Wind