Abschnitt 11 - 11 Verätzungen
Erste-Hilfe-Maßnahmen sind bereits bei Verdacht auf eine Verätzung durchzuführen, da die Wirkung von ätzenden Stoffen mit zeitlicher Verzögerung auftreten kann.
Allgemeine Maßnahmen
Auf Selbstschutz achten (z.B. Schutzhandschuhe, Atemschutz)
Für Körperruhe sorgen
Vor Wärmeverlust schützen
Ärztliche Behandlung veranlassen
Erbrechen nicht herbeiführen
Augen
Auge unter Schutz des unverletzten Auges sofort ausgiebig (ca. 10-20 Minuten) bei geöffneten Augenlidern mit Wasser spülen
Im Auge verbliebene feste Stoffe mechanisch, z.B. mit einem feuchten Tupfer, entfernen
Steriler Schutzverband
Haut
Verunreinigte Kleidung, auch Unterwäsche und Schuhe, sofort ausziehen
Haut mit viel Wasser spülen
Wunden keimfrei bedecken
Verschlucken
Sofortiges kräftiges Ausspülen des Mundes
Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt)
Atmungsorgane
Bei Gefahr von Verätzungen durch Reizgase, z.B. Chlor, nitrose Gase, sind spezielle Erste-Hilfe-Maßnahmen durch den Betriebsarzt bzw. Betriebsärztin festzulegen und die Ersthelfer und Ersthelferinnen entsprechend zu schulen.