Technische Regeln für Arbeitsstätten
Fluchtwege und Notausgänge
ASR A2.3
In der Fassung vom 1. März 2022 (GMBl S. 227)
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.
Sie werden vom
Ausschuss für Arbeitsstätten
ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht.
Diese ASR A2.3 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreichen.
Inhalt | Abschnitt |
---|---|
Zielstellung | 1 |
Anwendungsbereich | 2 |
Begriffsbestimmungen | 3 |
Allgemeine Anforderungen | 4 |
Hauptfluchtwege | 5 |
Nebenfluchtwege | 6 |
Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen | 7 |
Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen | 8 |
Sicherheitsbeleuchtung | 9 |
Flucht- und Rettungsplan | 10 |
Unterweisung und Übung zur Evakuierung | 11 |
Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen | 12 |
Literaturhinweise |