Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen
(bisher: BGR/GUV-R 143)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Stand der Vorschrift: Mai 2009
aktualisierte Fassung März 2011
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten aus
staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) und/oder
Unfallverhütungsvorschriften und/oder
technischen Spezifikationen, insbesondere (harmonisierten) Normen und/oder
den Erfahrungen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in den Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in kursiver Schrift gegeben.
Vorbemerkung
Diese Regel enthält Anforderungen an Kühlschmierstoffe und zugehörige Einrichtungen. Darüber hinaus enthält diese Regel ergänzende sicherheitstechnische Regelungen zur Gefahrstoffverordnung, zur Biostoffverordnung, zur Betriebssicherheitsverordnung und zu den einschlägigen Technischen Regeln hinsichtlich Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen.
Bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen können vorübergehende oder bleibende gesundheitliche Schäden auftreten,
vor allem Hauterkrankungen durch direkten Kontakt der Haut mit Kühlschmierstoffen,
gelegentlich Augenreizungen durch direkten Kontakt der Augen mit Kühlschmierstoffen oder deren Abbauprodukten oder
vereinzelt Reizungen und Erkrankungen der Atemwege, wie allergisches Bronchialasthma, durch Einatmen von Kühlschmierstoff-Dampf und Aerosolen.
Die in dieser Regel enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.
Prüfberichte von Prüflaboratorien, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sind, werden in gleicher Weise wie deutsche Prüfberichte berücksichtigt, wenn die den Prüfberichten dieser Stellen zugrunde liegenden Prüfungen, Prüfverfahren und konstruktiven Anforderungen denen der deutschen Stelle gleichwertig sind. Um derartige Stellen handelt es sich vor allem dann, wenn diese die in der Normenreihe EN 45000 niedergelegten Anforderungen erfüllen.
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Allgemeine Anforderungen | 3 |
Informationsermittlung | 4 |
Gefahrstoffverordnung | 4.1 |
Sicherheitsdatenblatt, Angaben zu Kühlschmierstoffen | 4.1.1 |
Überwachung der Luft in Arbeitsbereichen | 4.1.2 |
Krebserzeugende Stoffe der Kategorien 1 und 2 | 4.1.3 |
Sonstige verbotene Stoffe | 4.1.4 |
Sonstige zu deklarierende Stoffe | 4.1.5 |
Biostoffverordnung | 4.2 |
Gefährdungsbeurteilung | 5 |
Gefahrstoffverordnung | 5.1 |
Biostoffverordnung | 5.2 |
Betriebssicherheitsverordnung | 5.3 |
Schutzmaßnahmen | 6 |
Grundforderungen | 6.1 |
Fertigungsverfahren | 6.2 |
Minimalmengenschmierung | 6.2.1 |
Fertigungsablauf | 6.2.2 |
Technische Schutzmaßnahmen | 6.3 |
Kühlschmierstoff-Kreisläufe, Reinigungsplan, Reinigung und Desinfektion von Kühlschmierstoff-Kreisläufen für wassergemischte Kühlschmierstoffe | 6.3.1 |
Sonstige Einrichtungen | 6.3.2 |
Verringerung von Kühlschmierstoff-Emissionen | 6.3.3 |
Brand- und Explosionsschutz: Schutzmaßnahmen | 6.3.4 |
Organisatorische Schutzmaßnahmen | 6.4 |
Beschäftigungsbeschränkungen | 6.4.1 |
Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen | 6.4.2 |
Betriebsanweisungen, Unterweisungen | 6.4.3 |
Persönliche Schutzausrüstungen | 6.5 |
Hautschutzmaßnahmen, Hautschutz- und Hygieneplan | 6.5.1 |
Hygienemaßnahmen | 6.5.2 |
Sonstige persönliche Schutzausrüstungen, Arbeitskleidung | 6.5.3 |
Meldepflicht, Maßnahmen bei Hautveränderungen | 6.6 |
Prüfungen, Wartung | 7 |
Prüfung und Pflege von wassergemischten Kühlschmierstoffen, Ansetzwasser, Prüfplan | 7.1 |
Prüfung von lufttechnischen Anlagen | 7.2 |
Prüfung von Einrichtungen zum Abscheiden von Verunreinigungen und von Beschickungs- und Entnahmetüren | 7.3 |
Aufbewahrung der Prüfergebnisse | 7.4 |
Entsorgung, Aufbereitung, Verwertung | 8 |
Wassergemischte Kühlschmierstoffe | 8.1 |
Chemische Trenntechnik | 8.1.1 |
Membrantrenntechnik | 8.1.2 |
Thermische Spaltung | 8.1.3 |
Nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe | 8.2 |
Weitere Abfälle | 8.3 |
Zeitpunkt der Anwendung | 9 |
Anlagenteil | |
Messung und Messstrategie von Kühlschmierstoffen | Anhang 1 |
Muster eines Reinigungsplanes für Werkzeugmaschinen mit Minimalmengenschmierung | Anhang 2 |
Prüfplan für wassergemischte Kühlschmierstoffe | Anhang 3 |
Muster eines Prüfplanes für wassergemischte Kühlschmierstoffe | Anhang 4 |
Muster eines Reinigungsplanes für Kreisläufe mit wassergemischten Kühlschmierstoffen in Werkzeugmaschinen | Anhang 5 |
Muster eines Konservierungsplanes für wassergemischte Kühlschmierstoffe | Anhang 6 |
Biozide Wirkstoffe | Anhang 6a |
Muster einer Betriebsanweisung für Biozide und Reiniger | Anhang 7 |
Basismaßnahmen zur Emissionsminderung | Anhang 8 |
Abgestuftes Konzept zur Beurteilung der inhalativen Belastung von Arbeitsbereichen bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen | Anhang 9 |
Muster eines Explosionsschutzdokumentes | Anhang 10 |
Auswahl eines geeigneten KSS | Anhang 10a |
Muster einer Betriebsanweisung für wassergemischte Kühlschmierstoffe | Anhang 11 |
Muster einer Betriebsanweisung für wassermischbare Kühlschmierstoffe | Anhang 12 |
Muster einer Betriebsanweisung für nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe | Anhang 13 |
Muster eines Hautschutz- und Hygieneplanes | Anhang 14 |
Vorschriften, Regeln und Informationen | Anhang 15 |