Ausästarbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen
(DGUV Information 203-033)
Information
(bisher BGI 887)
SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau |
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DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Oktober 2017
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Ausästarbeiten | 2.1 |
Elektrische Freileitung | 2.2 |
Arbeitsmittel | 2.3 |
Anlagenbetreiber | 2.4 |
Anlagenverantwortlicher | 2.5 |
Arbeitsverantwortlicher | 2.6 |
Elektrofachkraft | 2.7 |
Elektrotechnisch unterwiesene Person | 2.8 |
Elektrotechnischer Laie | 2.9 |
Schutzabstand | 2.10 |
Normabstände | 2.11 |
Anlagenkenntnisse | 2.12 |
Ausästlinie | 2.13 |
Qualifiziertes Personal für Ausästarbeiten | 3 |
Körperliche Eignung zur Durchführung von Ausästarbeiten | 3.1 |
Fachkunde zur Durchführung von Ausästarbeiten | 3.2 |
Fachkunde im Umgang mit Arbeitsmitteln | 3.3 |
Unterrichtung über Schutzabstände | 3.4 |
Planung der Ausästarbeiten | 4 |
Anforderungen an die Ausästlinie | 4.1 |
Aufnahme des Ist-Zustandes der Freileitungsanlage durch den Anlagenbetreiber | 4.2 |
Auswahl des Personals | 4.3 |
Dokumentation der Arbeitsbereiche an der Freileitungstrasse | 4.4 |
Organisation an der Arbeitsstelle | 5 |
Absprache zwischen Anlagen- und Arbeitsverantwortlichen | 5.1 |
Verhalten bei Unregelmäßigkeiten | 5.2 |
Freigabeverfahren bei notwendigen Freischaltungen | 5.3 |
Erste Hilfe | 5.4 |
Optionales Arbeitsverfahren mit erhöhter Qualifikation der Beschäftigten | 6 |
Voraussetzungen | 6.1 |
Abstandmessung mit geeigneten Messgeräten | 6.2 |
Beispiele zur Unterstützung der Arbeitsplanung und Durchführung der Ausästarbeitenarbeitsplanung und Durchführung der Ausästarbeiten | 7 |
Schutzabstände in der Nähe von Freileitungen | 7.1 |
Mögliche Ursachen zum Unterschreiten des Schutzabstandes | 7.2 |
Beispiele für Ausästarbeiten | 7.3 |
Sicherheitsvorkehrungen an der Arbeitsstelle und auf dem Weg dorthin | 7.4 |
Organisation der Ersten Hilfe | 7.5 |
Literatur | 8 |
Vorschlag eines Protokolls zur Freigabe von nichtelektrotechnischen Arbeiten an Freileitungen | Anhang 1 |
Vorschlag zur Dokumentation der sicherheitstechnischen Bewertung Vor-Ort als Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung | Anhang 2 |
Vorbemerkung
DGUV Informationen richten sich in erster Linie an die Unternehmensleitungen und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung von Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Die Unternehmensleitung kann bei Beachtung der in den DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass sie damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen hat. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie durch Fettdruck kenntlich gemacht oder im Anhang zusammengestellt. Erläuterungen, insbesondere beispielhafte Lösungsmöglichkeiten, sind durch entsprechende Hinweise in Kursivschrift hervorgehoben.
Mit dieser Information sollen die Inhalte der VDE-Bestimmung DIN VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen" unter Berücksichtigung der Bestimmungen aus DIN EN 50 341-1 "Freileitungen über AC 45 kV", DIN EN 50 423-1 "Freileitungen über AC 1 kV bis einschließlich AC 45 kV" und DIN VDE 0211 "Bau von Starkstrom-Freileitungen mit Nennspannungen bis 1 kV" konkretisiert werden.
Sie richtet sich an die Unternehmensleitungen und deren Beschäftigte (Versicherte), die Arbeiten im Bereich von Freileitungsanlagen ausführen. Sie betrifft jedoch auch die Unternehmensleitungen, die als Auftraggeber auftreten.
Die sichere, unterbrechungsfreie Versorgung mit elektrischer Energie gehört zu den grundlegenden Voraussetzungen für eine funktionierende Industriegesellschaft. Die Verantwortung für die sichere Energieversorgung liegt bei den Energieversorgungsunternehmen. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) fordert, Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit durch Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gewährleistet wird. Hierunter werden für den Teil der elektrischen Energieversorgung die Regeln des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V., kurz VDE, verstanden.
In den elektrotechnischen Bestimmungen VDE 0210-1, VDE 0210-10 und VDE 0211 werden beispielsweise Abstände von Starkstromfreileitungen zur Umgebung, insbesondere zu Bäumen, in Abhängigkeit der Spannungsebene vorgegeben.
Die VDE 0105-100 gibt insbesondere für sicheres "Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile" Abstände von Personen zu spannungsführenden Teilen vor. Ausästarbeiten zählen zu den unter Abschnitt 6.4.4 dieser Norm beschriebenen "Bauarbeiten und sonstige nichtelektrotechnische Arbeiten". Kann der Schutzabstand nach Tabelle 103 nicht sicher eingehalten werden, ist die weitere Vorgehensweise mit dem Betreiber der Freileitungsanlage festzulegen.
Die Versorgungssicherheit und der betriebssichere Zustand der Energieversorgungsanlagen werden in der Regel durch vorbeugende Instandhaltung gewährleistet. Sie beinhaltet sowohl elektrotechnische Maßnahmen zum Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes durch Messen, Erproben und Prüfen (VDE 0105-100) als auch nichtelektrotechnische Tätigkeiten, die verhindern sollen, dass externe Einflüsse sich negativ auf die Versorgungssicherheit auswirken. Dazu gehören neben witterungsbedingten Einflüssen, insbesondere Einflüsse durch Annäherung oder Kontakt der Vegetation bzw. von Personen mit der Freileitungsanlage.
Arbeitsunfälle durch Kontakt mit unter Spannung stehenden Leiterseilen führen in der Regel zu schweren Verletzungen oder zum Tod. Es ist hierbei von untergeordneter Bedeutung, ob mit Arbeitsmitteln, z. B. Leiter, Hubarbeitsbühne, Bagger, Kran, oder durch hineinfallende Äste oder Bäume der Kontakt zur Freileitung durch Eindringen in die Gefahrenzone hergestellt wurde. Eindringen in die Gefahrenzone kommt dem Berühren des Leiterseiles gleich.