Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche
(DGUV Information 207-006)
Information
(bisher BGI 8527)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Mai 2020
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Anforderungen an Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen | 3 |
Rutschhemmung | 3.1 |
Planung und Verlegung | 3.2 |
Reinigung und Pflege | 3.3 |
Bauendreinigung | 3.3.1 |
Unterhaltsreinigung | 3.3.2 |
Zusätzliche Anforderungen | 3.4 |
Geprüfte Bodenbeläge | 4 |
Prüfung der Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen | 5 |
Prüfgrundlagen | 5.1 |
Kurzbeschreibung des Prüfverfahrens zur Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft von Bodenbelägen für nassbelastete Barfußbereiche nach DIN 51 097 | 5.2 |
Kontrolle der Rutschhemmung unter Betriebsbedingungen | 6 |
Anlässe für Kontrollmessungen | 6.1 |
Prüfgrundlage | 6.2 |
Kurzbeschreibung des Prüfverfahrens zur Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft von Bodenbelägen nach DIN 51131 | 6.3 |
Anwendungsfälle | 6.4 |
Neu verlegte Bodenbeläge | 6.4.1 |
Messung von bereits in Nutzung befindlichen Bodenbelägen | 6.4.2 |
Vorher/Nachher-Prüfungen | 6.4.3 |
Maßnahmen zur Verbesserung der Rutschhemmung von verlegten Bodenbelägen | 7 |
Literaturverzeichnis | 8 |
Vorbemerkung
DGUV Informationen enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Regelungen zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.
DGUV Informationen richten sich in erster Linie an Unternehmer. Sie sollen Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Unternehmer können bei Beachtung der in den DGUV Informationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere bei den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten davon ausgehen, dass sie damit geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren getroffen haben. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten. Werden verbindliche Inhalte aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder aus Unfallverhütungsvorschriften wiedergegeben, sind sie im Anhang zusammengestellt.