Sprengarbeiten
(DGUV Regel 113-016)
Regel
(bisher BGR/GUV-R 241)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe November 2015
DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen die Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können. DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger. Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht. |
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Neben dieser Regel sind das Sprengstoffgesetz mit zugehörigen Verordnungen und Richtlinien sowie die Gefahrstoffverordnung besonders zu beachten.
Soweit nicht anders bestimmt, richtet sich diese Regel an Unternehmer, die Sprengarbeiten durchführen sowie an Versicherte, die in diesen Unternehmen tätig sind. Dies betrifft auch Unternehmen, in denen Sprengarbeiten als Dienstleistung durchgeführt werden.
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
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Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Aufgaben des Unternehmers | 3 |
Gefährdungsbeurteilung | 3.1 |
Verantwortlichkeiten | 3.2 |
Betriebsanweisungen | 3.3 |
Unterweisung | 3.4 |
Persönliche Schutzausrüstungen | 3.5 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | 3.6 |
Durchführung der Sprengarbeiten | 4 |
Grundlegende Schutzmaßnahmen bei allen Sprengarbeiten | 4.1 |
Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei besonderen Sprengarbeiten | 4.2 |
Unterrichtung der Behörde | 5 |
Vorschriften, Regeln und Informationen | Anhang 1 |
Ermittlung des Mindestabstandes zu Hochfrequenzsendern | Anhang 2 |
Ermittlung des Mindestabstandes von elektrischen Anlagen | Anhang 3 |
Verfahren zum sachgemäßen Vernichten | Anhang 4 |
Hinweise für Bau und Beschaffenheit von Deckungsräumen | Anhang 5 |