Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen
(DGUV Grundsatz 312-001)
Grundsatz
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Juni 2015
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorwort | |
Anwendungsbereich | 1 |
Einführung | 2 |
Auswahl geeigneter Personen | 3 |
Anforderungen an Ausbildende | 4 |
Geistige und charakterliche Eignung | 4.1 |
Körperliche Eignung | 4.2 |
Theoretische Kenntnisse | 4.3 |
Praktische Fähigkeiten | 4.4 |
Rahmenbedingungen für die Durchführung der Übungen | 5 |
Auswahl eines geeigneten Übungsortes | 5.1 |
Durchführung der Übungen | 5.2 |
Anforderungen an Ausbildungseinrichtungen | 6 |
Fortbildung | 7 |
Ausbildungsinhalte | Anhang 1 |
Checkliste für die Unterweisungsinhalte Beispiel 1: Montage/Demontage eines längenorientierten Fassadengerüstes | Anhang 2 |
Checkliste für die Unterweisungsinhalte Beispiel 2: Arbeiten auf einem Flachdach | Anhang 2 |
Checkliste für die Unterweisungsinhalte Beispiel 3: Arbeiten in einem Kanalschacht | Anhang 2 |
Checkliste für die Unterweisungsinhalte Beispiel 4: Benutzen einer Steigschutzeinrichtung inkl. Rettung | Anhang 2 |
Checkliste für die Unterweisungsinhalte Beispiel 5: Arbeiten auf einer Plattform | Anhang 2 |
Checkliste für die Unterweisungsinhalte Beispiel 6: Reinigungsarbeiten an Fenstern | Anhang 2 |
Vorwort
Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" fordert im § 31: "Für persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren oder bleibende Gesundheitsschäden schützen sollen, hat der Unternehmer die nach § 3 Abs. 2 der PSA-Benutzungsverordnung bereitzuhaltende Benutzungsinformation den Versicherten im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln".
Dies wird durch Festlegungen im einschlägigen Regelwerk, hier vor allem in der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" und der DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen", gefordert.
Dieser DGUV Grundsatz stellt als Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer geeignete Maßstäbe an Art und Inhalt von Unterweisungen sowie Anforderungen an Ausbildende und Unterweisende dar.
Die in diesem DGUV Grundsatz enthaltenen Anforderungen sind beispielhafte Lösungen und schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind.