Abschnitt 2 - Zu § 2 Abs. 2:
Sicherheitstechnisch erforderliche Teile sind z. B.: Sicherheitsventile, Druckminderer, Druckmeßeinrichtungen, Flüssigkeitsabscheider.
Sicherheitstechnisch erforderliche Teile sind z. B.: Sicherheitsventile, Druckminderer, Druckmeßeinrichtungen, Flüssigkeitsabscheider.