TRGL 133 - TR Gashochdruckleitungen 133

Abschnitt 1 TRGL 133 - Allgemeine Anforderungen (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

1.1 Flansche, Dichtungen, Schrauben und Muttern müssen den zu erwartenden mechanischen und thermischen Beanspruchungen sicher widerstehen. Flansche und Dichtungen müssen gegen das Fördermedium beständig sein.

1.2 Dichtungen nach Nummer 1.1 müssen eine ausreichend geringe Wasseraufnahmefähigkeit und eine ausreichend geringe Gasdurchlässigkeit aufweisen.