DGUV Grundsatz 315-201 - Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten
Abschnitt 2.3 - 2.3 Anforderungen an die Beleuchtung
Natürliche Beleuchtung
Mindestanforderungen
Tageslichtquotient
Einfluss von Fenstern und Oberlichtern
Sonnen- und Blendschutz
Sichtverbindung nach außen.
Künstliche Beleuchtung
Mindestanforderungen
Mindestwert der Beleuchtungsstärke
Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke
Leuchtdichteverteilung
Begrenzung der Blendung
Lichtrichtung und Schattigkeit
Lichtfarbe und Farbwiedergabe
Flimmerfreiheit und Vermeidung stroboskopischer Effekte.