Abschnitt 14 - 14 Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
Die Aufzeichnungen sind mindestens 5 Jahre lang aufzubewahren und müssen mindestens nachfolgende Angaben enthalten :
Angaben zum Hergang des Unfalls bzw. des Gesundheitsschadens |
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Name der verletzten bzw. erkrankten Person |
Datum/Uhrzeit |
Ort/Unternehmensteil |
Hergang |
Art und Umfang der Verletzung/Erkrankung |
Name der Zeugen |
Erste-Hilfe-Leistung |
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Datum/Uhrzeit |
Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen |
Name des Ersthelfers/der Ersthelferin |
Sollte das herausnehmbare Plakat "Erste Hilfe" (DGUV Information 204-003) fehlen, dann können Sie es bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen > Webcode: p204003 bestellen.
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
E-Mail: info@dguv.de
Internet: www.dguv.de