DGUV Information 207-007 - Zytostatika im Gesundheitsdienst Informationen zur sicheren Handhabung

Abschnitt 8 - 8 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge können die individuellen Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit vertraulich besprochen, mögliche Risiken identifiziert und Maßnahmen zur Abhilfe gefunden werden. Sie ist damit ein weiterer wichtiger Baustein des Arbeitsschutzes beim Umgang mit Zytostatika.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind die verschiedenen Anlässe zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zu prüfen und festzulegen. Feuchtarbeit kann ein Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge darstellen. Hinweise zu gefährdenden Arbeitsbedingungen hinsichtlich Feuchtarbeit finden sich in der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen".

Für den Umgang mit zytostatikahaltigen Arzneimitteln gibt es keine spezifischen Untersuchungen oder ausreichend sensible Untersuchungsmethoden, die hinsichtlich ihrer diagnostischen Aussagekraft genügend erprobt sind. Spezielle Marker zur Früherkennung von Krebserkrankungen oder zu Veränderungen des Erbgutes liegen zurzeit nicht vor. Eine allgemeine Untersuchung kann jedoch wichtige Hinweise zur Gesundheit am Arbeitsplatz geben.

Die Form der Vorsorge (Pflicht-, Angebots-, Wunschvorsorge) richtet sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Bei konsequenter Einhaltung der in dieser Broschüre genannten Schutzmaßnahmen sollte den mit den nachfolgenden Tätigkeiten betrauten Personen auf Wunsch eine arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglicht werden:

Zubereitung von Zytostatika

Die fachgerechte Zubereitung von patienten-individuellen Zytostatika-Applikationen findet in der Regel unter Laborbedingungen mit laborüblichen Mengen in technisch geschlossenen Systemen statt, sodass eine arbeitsmedizinische Vorsorge bezüglich des Umgangs mit Gefahrstoffen formal weder veranlasst noch angeboten werden muss (ArbmedVV). Darauf deuten auch die Analyseergebnisse von Urinproben von pharmazeutischem Personal hin, die meist unterhalb der chemischen Nachweisgrenzen liegen. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass es zu einer Exposition gegenüber reinen Arzneistoffen oder Konzentraten (zum Beispiel infolge einer unbemerkten Substanzverschleppung nach einer Leckage) kommen kann.

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Abb. 19
Ein vertrauliches Gespräch ist Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Applikation von Zytostatika

Die Zytostatikakonzentrationen in Infusionslösungen liegen meist im Bereich von 0,1 % bis 1,0 %. Bei Einhaltung des heutigen Standes der Technik (Luer-Lock-Anschlüsse, verzweigte Infusionssysteme etc.) und der üblichen Hygienemaßnahmen kann daher von einer lediglich geringen Gefährdung der Beschäftigten ausgegangen werden. Darauf deuten auch die im Urin von Pflegepersonal gefundenen Zytostatikakonzentrationen hin, die (wie beim pharmazeutischen Personal) meist unterhalb der chemischen Nachweisgrenzen liegen. Da aber bei der Vorbereitung im Pflegestützpunkt und der nachfolgenden Applikation im Patientenzimmer grundsätzlich eine unbemerkte Exposition durch Verschleppung oder infolge von Leckagen möglich ist, kann ein Gesundheitsschaden nicht vollkommen ausgeschlossen werden.

Entsorgung von Zytostatika

Zytostatikahaltige Abfälle werden in der Regel bereits am Entstehungsort getrennt von anderen krankenhausüblichen Abfällen gesammelt und in entsprechend gekennzeichneten und geschlossenen Behältnissen zur Abholung bereitgestellt. Unter diesen Voraussetzungen besteht für den Hol- und Bringdienst eine nur geringe Gefährdung, zum Beispiel durch möglicherweise an den Außenseiten der Sammelbehältnisse anhaftende Zytostatikareste.

Bei den beschriebenen Tätigkeiten mit Zytostatika ist lediglich von einer Exposition gegenüber geringen Mengen auszugehen. In Spezialfällen kann die Gefährdungsbeurteilung zu einem abweichenden Ergebnis führen. Hier muss dann von Fall zu Fall entschieden werden.