Abschnitt 6.1 - 6 Lärm und Gefahrstoffe
6.1 Tages-Lärmexpositionspegel für Arbeitsplätze im Gattersägewerk
Maschinen und Anlagen der Holzbearbeitung sind erfahrungsgemäß sehr lärmintensiv. Bei Personen, die Tages-Lärmexpositionspegeln Lex,8h > 85 dB(A) ausgesetzt sind, können Gehörschäden auftreten. Die Angaben zu Lärmexpositionspegeln der Maschinenhersteller beruhen immer auf normierten Messungen von Einzelmaschinen. In der betrieblichen Praxis können die tatsächlichen Lärmpegel, aufgrund der Art der Werkstücke, der räumlichen Gegebenheiten und des gleichzeitigen Betriebs mehrerer Maschinen, erheblich davon abweichen.
Sorgen Sie deshalb dafür, dass die lärmgefährdeten Bereiche in Ihrem Unternehmen ermittelt und in einem Lärmkataster dokumentiert werden. Überprüfen Sie kontinuierlich, ob durch den Einsatz von lärmarmen Arbeitsverfahren oder Werkzeugen der Lärmpegel reduziert werden kann. Kennzeichnen Sie die Maschinen und Arbeitsbereiche in Ihrem Unternehmen, an denen mit einer Lärmgefährdung zu rechnen ist und sorgen Sie dafür, dass der zur Verfügung gestellte Gehörschutz von den Beschäftigten dort getragen wird.
Unternehmer und Unternehmerinnen müssen ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von Lex,8h = 80 dB(A) oder einem Spitzenwert LpC,peak = 135 dB(C) Gehörschutz zur Verfügung stellen und eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Ab einem Lärmexpositionspegel Lex,8h = 85 dB(A) bzw. LpC,peak = 137 dB(C) besteht Gehörschutztragepflicht und eine Verpflichtung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
Tabelle 2
Tages-Lärmexpositionswerte Gattersägewerk
Arbeitsplatz | Lärmexposition |
---|---|
Maschinenführer/Maschinenführerin auf handgesteuerte Gatterspannwagen | bis 92 dB (A) |
Gatterhelfer/Gatterhelferin | bis 91 dB (A) |
Springerin/Springer im Sägewerk | bis 98 dB (A) |
Maschinenführer/Maschinenführerin - Aufenthalt ausschließlich in Steuerkabine | bis 75 dB (A) |
Maschinenführer/Maschinenführerin - Aufenthalt in Steuerkabine und Entstörtätigkeit | bis 92 dB (A) |