DGUV Information 203-017 - Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen
Abschnitt 7.4 - 7.4 Zusätzliche Hinweise für andere erdverlegte Leitungen
Telekommunikationsleitungen
Berühren beschädigter Kabel vermeiden, insbesondere dann, wenn sie in den Lageplänen mit dem Blitzsymbol gekennzeichnet sind (Überschreitung der Grenzwerte nach DIN VDE 0800-3).
Bei Beschädigung von Glasfaserkabeln nicht direkt in den Lichtwellenleiter blicken.