TRD 602 Blatt 1 und Blatt 2 Anlage 1 - TR Dampfkessel 602 Blatt 1 und Blatt 2 Anlage 1

Abschnitt 1 TRD 602 Blatt 1 und Blatt 2 Anlage 1 - Regelung von Brennstoff- und Luftmenge (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

Die Rostkesselanlage ist mit einer leistungsabhängigen Feuerungsregelung aufzurüsten, die abhängig vom Dampfdruck oder von der Vorlauftemperatur folgende Größen selbsttätig regelt:

  1. 1.

    Brennstoffmenge

  2. 2.

    Luftmenge.

Eine Rostkesselanlage mit Unterdruckbetrieb ist mit einer selbsttätigen Regelung zur Beibehaltung des Feuerraumunterdruckes, unabhängig von der Last, auszurüsten.