§ 14 - Inkrafttreten
Diese Unfallverhütungsvorschrift tritt am 1. April 19941 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Unfallverhütungsvorschrift "Arbeiten im Bereich von Gleisen" (VBG 38a) vom 1. April 1978 außer Kraft.
Zu diesem Zeitpunkt wurde diese Unfallverhütungsvorschrift erstmals von einer Berufsgenossenschaft erlassen.