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Abschnitt 6 TRGL 242 - Druckprüfung (1)(1) Red. Anm.:Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)Rohrleitungen in Stationen müssen einer Druckprüfung unterzogen werden. Diese ist entsprechend TRGL 171 durchzuführen.