DGUV Information 209-011 - Gasschweißen

Abschnitt 6 - 6 Persönliche Schutzausrüstung

Bereitstellung und Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sind im Arbeitsschutzgesetz enthalten. Darüber hinaus gehende Regeln enthält die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention".

Beim Schweißen, Schneiden und bei verwandten Verfahren werden hauptsächlich folgende persönliche Schutzausrüstungen verwendet: