Abschnitt 1 ASR 7/4 - Begriffe (1)
Nach § 8 Absatz 2 der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I S. 960), gelten die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort.
1.1. Sicherheitsbeleuchtung
Sicherheitsbeleuchtung ist eine Art der Notbeleuchtung, die bei Störung der Stromversorgung der allgemeinen Beleuchtung Rettungswege, Räume und Arbeitsplätze während betrieblich erforderlicher Zeiten mit einer vorgegebenen Mindestbeleuchtungsstärke beleuchtet, rechtzeitig wirksam wird und aus Sicherheitsgründen notwendig ist.
1.1.1 Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
Die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege ist eine Beleuchtung, die Rettungswege während den betriebserforderlichen Zeiten mit einer vorgeschriebenen Mindestbeleuchtungsstärke beleuchtet, um das gefahrlose Verlassen der Räume oder Anlagen zu ermöglichen.
1.1.2 Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
Die Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung ist eine Beleuchtung, die das gefahrlose Beenden notwendiger Tätigkeiten und das Verlassen des Arbeitsplatzes ermöglicht.
1.2 Einschaltverzögerung
Die Einschaltverzögerung ist die Zeitspanne, die zwischen dem Ausfall der allgemeinen künstlichen Beleuchtung bei Störung der Stromversorgung und dem Erreichen der erforderlichen Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung vergeht.
1.3 Sicherheitsleuchte
Eine Sicherheitsleuchte ist eine Leuchte mit eigener oder ohne eigene Energiequelle, die für die Sicherheitsbeleuchtung verwendet wird.
1.4 Rettungszeichenleuchte
Eine Rettungszeichenleuchte ist eine Formleuchte, auf der ein Zeichen, das als Rettungszeichen gilt oder eine Beschriftung angebracht ist. Sie dient der Kennzeichnung der Rettungswege sowie zum Hinweis auf diese.