Abschnitt 1 TRG 270 - Geltungsbereich (1)
1.1 Diese TRG gilt für das Kennzeichnen der Druckgasbehälter.
Diese TRG gilt nicht für das Kennzeichnen von
Druckgasbehältern für Acetylen,
Druckgaspackungen,
Druckgaskartuschen.
Für das Kennzeichnen von Druckgasbehältern, für die eine EWG-Bauartzulassung erteilt worden ist, gilt diese TRG nur soweit, als es sich um Kennzeichen handelt, die den von der EWG-Bauartzulassung erfaßten Bereich nicht betreffen.
1.2 Diese TRG findet Anwendung, soweit in anderen Technischen Regeln nichts anderes festgelegt ist.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)