Abschnitt 4 TRD 801 - Herstellung (1)
Die Verantwortung für die sachgemäße Ausführung und die Auswahl der Schweißer trägt der Hersteller. Überlappte Nähte und Hartlötung sind zulässig, bei Blechen jedoch nur bei Wanddicken von 3 mm und weniger. Kaltumgeformte Teile brauchen nachträglich nicht wärmebehandelt zu werden, sofern bei der Kaltumformung die Werkstoffeigenschaften nicht unzulässig verändert worden sind.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)