Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore
(BGR 232)
(bisherige ZH 1/494)
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Fachausschuss "Bauliche Einrichtungen" der BGZ
Stand der Vorschrift: vom April 1989
Aktualisierte Fassung 2003
Vorbemerkung
Diese BG-Regel enthält die deutschen sicherheitstechnischen Festlegungen für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore. Sie sind für die Konkretisierung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der europäischen Maschinen-Richtlinie für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore hilfreich und nützlich. Mit dem Datum der Herausgabe produktspezifischer europäischer Normen, konkretisieren diese die allgemeinen Anforderungen der Maschinen-Richtlinie im jeweiligen Geltungsbereich. Diese Normen lösen ab ihrem Gültigkeitsdatum die deutschen Festlegungen für Bau und Ausrüstung in der BG-Regel ab.
Kraftbetätigte Tore
Für Tore sind die folgenden produktspezifischen europäischen Normen herausgegeben worden, die sicherheitstechnische Anforderungen an Bau und Ausrüstung enthalten:
DIN EN 12604 | Tore; Mechanische Aspekte; Anforderungen gültig ab 1. November 2000; |
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DIN EN 12605 | Tore; Mechanische Aspekte; Prüfverfahren gültig ab 1. November 2000; |
DIN EN 12453 | Tore; Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore; Anforderungen gültig ab 1. Juni 2001; |
DIN EN 12445 | Tore; Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore; Prüfverfahren gültig ab 1. Juni 2001. |
Für kraftbetätigte Tore, die vor dem 1. November 2000 bzw. 1. Juni 2001 in Verkehr gebracht worden sind, gelten weiterhin die Festlegungen dieser BG-Regel. In den Normen ist keine Nachrüstung bestehender Anlagen gefordert, die vor den vorstehend genannten Stichtagen bereits in Verkehr gebracht waren.
Kraftbetätigte Türen und Fenster
Hierzu liegen derzeit keine produktspezifischen europäischen Normen vor, die sicherheitstechnische Anforderungen enthalten.
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
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Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Allgemeine Anforderungen | 3 |
Bau und Ausrüstung | 4 |
Kennzeichnung | 4.1 |
Führungen und ihre Begrenzungen | 4.2 |
Werkstoffe | 4.3 |
Handbetätigung | 4.4 |
Sicherung von Quetsch- und Scherstellen | 4.5 |
Steuerung | 4.6 |
Zusätzliche Anforderungen an ferngesteuerte Fenster, Türen und Tore | 4.7 |
Abschalten des Antriebs, Nachlaufweg | 4.8 |
Schlupftüren | 4.9 |
Sicherungen gegen Abstürzen der Flügel | 4.10 |
Gegengewichte, Zahn- und Kettentriebe | 4.11 |
Hauptschalter | 4.12 |
Zugänglichkeit für Wartung und Prüfung | 4.13 |
Betrieb | 5 |
Prüfung | 6 |
Zeitpunkt der Anwendung | 7 |
Vorschriften und Regeln | Anhang |