Abschnitt 2 TRD 601 Blatt 1 - Vermeidung von Belästigungen (1)
Auf die Einhaltung der Forderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird hingewiesen (2).
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Eine Übersicht der zur Reinhaltung der Luft, zur Bekämpfung von Lärm und zum Schutz der Gewässer erlassenen Bundes- und Ländervorschriften sowie sonstiger Richtlinien enthält TRD 601 Blatt 1 Anlage 1.