Abschnitt 5.3 - Schutz gegen Sturz
Auf Grund der unterschiedlichen Stufenhöhen ist ein Gehen auf Fahrtreppen nicht gestattet.
Zur Sicherung der persönlichen Standfestigkeit bei unerwarteten Ereignissen ist der Handlauf zu benutzen.
Hinsichtlich Sicherheitskennzeichnung siehe Anhang 2.