DGUV Information 213-046 - Verarbeiten von Schaumstoffklebern
Abschnitt 7.2 - 7.2 Gefährdungen durch physikalisch-chemische Eigenschaften
Die bei der Verwendung lösemittelhaltiger Kleber entstehenden leichtentzündlichen Dämpfe können mit Luft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden.
Bei großflächiger Anwendung in engen, schlecht belüfteten Räumen - zum Beispiel in Bereichen des Schiffsbaus - kann sich auch eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden.
Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft und reichern sich am Boden an. Sie breiten sich daher auch in benachbarte und tiefer liegende Bereiche aus.
Diese Gefährdungen ergeben sich auch durch mit Lösemitteln getränkte Putzlappen.