DGUV Grundsatz 315-201 - Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten
Abschnitt 2.7 - 2.7 Beurteilung der Ergebnisse einer Beleuchtungsplanung
Ermittlung der Vorgaben zur Beleuchtungsplanung (u. a. Arbeitsplatz, Tätigkeiten, Angaben zu Lampen und Leuchten, Leuchtenanordnung, Wartungsplan, Beleuchtungsart (direkt, direkt/indirekt, indirekt), Reflexionsgrade, Fenster und Dachoberlichter, Sonnen- und Blendschutz).
Beleuchtungskonzepte
(u. a. raumbezogene Beleuchtung, auf den Bereich des Arbeitsplatzes bezogene Beleuchtung, teilflächenbezogene Beleuchtung).
Prüfung der Ergebnisse der Beleuchtungsplanung
(Anforderungen der ASR A3.4 "Beleuchtung" und Empfehlungen aus den Informationen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger).