Abschnitt 11.6 BGI 5094 - Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die sich ein Versicherter durch die Arbeit zuzieht und die
entweder in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) verzeichnet oder
die nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht sind.
Als Berufskrankheiten kommen nur solche Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Die so genannten Volkskrankheiten wie Muskel- und Skeletterkrankungen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen können deshalb in der Regel keine Berufskrankheiten sein.