Anhang 3 - Gefahrenbereich und Raum für das Ablegen von Geräten, Baustoffen und Bauteilen bei der DB
Gefahrenbereiche und Sicherheitsräume bei der DB:
Nur zulässig bei Arbeiten von bis zu drei Versicherten gemäß [GUV-V D 33 [15], § 6 (1)], vgl. Kap. 5.
Die angegebenen Maße berücksichtigen nicht das Verkehren von Lademaßüberschreitungen.
Raum für das Ablegen von Geräten, Baustoffen und Bauteilen neben Gleisen der DB:
In dem grau gekennzeichneten Raum dürfen Geräte, Baustoffe und Bauteile nur abgelegt werden, wenn die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen getroffen sind (z. B. Sichern gegen Verschieben, Ausschluss von Sendungen mit Lademaßüberschreitungen).