TRG 702 - TR Druckgase 702

Abschnitt 3 TRG 702 - Zulassungsprüfung (1)

3.1 Die Zulassungsprüfung umfaßt die sich aus der Richtlinie für das Prüfen von porösen Massen und von Lösungsmitteln für Acetylen-Flaschen durch die Bundesanstalt für Materialprüfung (TRG 762) ergebenden Teilprüfungen.

3.2 Ist die Bauartzulassung einer porösen Masse für Behälter unterschiedlicher Herstellungsart und unterschiedlicher Abmessungen beantragt worden, so ist die poröse Masse in Behältern jeder angegebenen Herstellungsart und Größe zu prüfen, es sei denn, die sicherheitstechnische Beurteilung ist auf andere Art und Weise möglich.

3.3 Die BAM faßt das Ergebnis der Prüfungen in einem Prüfbericht mit sicherheitstechnischer Beurteilung zusammen. Vorzuschlagende Maßnahmen sind im Prüfbericht hinreichend bestimmt zu fassen.

3.4 Die BAM übersendet den Prüfbericht und die mit dem Prüfvermerk versehenen Antragsunterlagen in je 4 Stücken der Zulassungsbehörde.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)