Abschnitt 6.4 - 6.4 Prüfkriterien
Im Ergebnis der Prüfung wird unter anderem festgestellt:
Die Anlage ist ordnungsgemäß ausgerüstet und aufgestellt.
Die sicherheitstechnische Unbedenklichkeit der Bauteile und Baugruppen ist durch das Vorhandensein von Bescheinigungen des Herstellers nachgewiesen, z. B. durch SK-Kennzeichnung.
Die sicherheitstechnisch erforderlichen Bauteile sind unversehrt und funktionsfähig. Einstellbare Sicherheitsventile sind gegen Manipulation durch eine Plombe gesichert.
Die Druckgasflaschen sind ordnungsgemäß aufgestellt und der Aufstellungsraum entspricht den sicherheitstechnischen Anforderungen.
Eine "Anweisung für Anschluss und Wechsel der Druckgasflaschen in Getränkeschankanlagen" ist in der Nähe der Druckgasflaschen angebracht.
Das Sicherheitsventil des Druckminderers bis 3 bzw. 4 bar spricht innerhalb der Öffnungstoleranz von 20 %, das des Druckminderers von 7 bar innerhalb von 10 % über dem zulässigen Betriebsüberdruck an.
Der Getränke- und Grundstofflagerraum entspricht den sicherheitstechnischen Anforderungen.
Schanktisch, Zapfstelle und Spülvorrichtung entsprechen den technischen Anforderungen.
Eine Dokumentation mit Betriebsanleitung der Getränkeschankanlage ist vorhanden.
Warnhinweise sind angebracht.